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Stiftung «Luzerner helfen  Luzernern»  
Postfach 3905, 6002 Luzern  
 

Ottavio Bovo  

Geschäftsstelle  

Telefon 041 340 54 64  

Fax 041 340 54 66  

Handy 079 218 54 41  
E-Mail  
 

Der Stiftungsrat „Luzerner helfen Luzernern“:

  • Urs W. Studer (Präsident)

  • Dr. Markus Dürr (Vizepräsident)

  • Helene Meyer-Jenni (Vizepräsidentin/Leitung Stiftungsausschuss)

  • Hans Zwahlen (OK-Präsident Luzerner Fest)

  • Cécile Jneichen (Finanzchefin OK Luzerner Fest)

  • Franz Bucher (Ehrenpräsident OK Luzerner Altstadtfest)

  • Ottavio Bovo (Geschäftsstelle)

 

Bankkonto der Stiftung:

Luzerner Kantonalbank; Konto 01-00-166321-02 / PC 60-41-2

 

So hilft die Stiftung

 

Auszug aus den Richtlinien für Vergabungen

 

Die Stiftung LUZERNER HELFEN LUZERNERN unterstützt Projekte, Angebote und Dienstleistungen, die der Bevölkerung des Kantons Luzern zu Gute kommen und gefestigt und etabliert sind. Insbesondere werden Anschaffungen und Sachhilfen unterstützt.

 

Die Zuwendungen sollen Not lindern helfen, Hilfe zur Selbsthilfe fördern und soziale, gesellschaftliche und/oder kulturelle Aspekte in einem hohen Masse berücksichtigen. Die Projekte sollen der sozialen Unterstützung von benachteiligten Menschen und Gruppierungen dienen: Menschen mit besonderen Schwierigkeiten, Behinderungen und Beeinträchtigungen oder in besonders schwierigen Lebenslagen. Auch kulturelle und gesellschaftliche Aspekte spielen bei der Beurteilung der Gesuche eine Rolle: bei Projekten, die gemeinschaftsfördernd, Generationen verbindend, integrations- und migrationsunterstützend sind und Initiativen und Engagements insbesondere von jungen Menschen in der Freiwilligenarbeit und Mitwirkung im öffentlichen Leben dienen.

 

Gesuche können von Institutionen, Organisationen, Vereinen und Gruppierungen gestellt werden, die im Kanton Luzern

domiziliert sind. Einzelhilfen können nicht gewährt werden.

 

Gesuche sind jeweils spätestens bis Ende Januar an die Stiftung einzureichen, damit sie im laufenden Kalenderjahr behandelt werden können. Sie sollen folgende Angaben und Unterlagen enthalten:

 

• Trägerschaft (Verein/Organisation/Institution)

• Beschreibung des Projektes

• Verwendung des Beitrages

• Betriebsrechnung und Bilanz (evtl. Jahresbericht)

• Projekt-/Angebotsbudget

• Kontaktperson

 

Über die Gesuche entscheidet der Stiftungsrat endgültig.

 

Stiftung Luzernern helfen Luzernern

Postfach 3905, 6002 Luzern

 

Rückfragen an:

 

Helene Meyer-Jenni,

Vizepräsidentin der Stiftung,

Leitung Stiftungsausschuss

Tel. 041 329 63 40

E-Mail: helene.meyer@kriens.ch

 

 

Stiftung Luzerner helfen Luzernern (LhL)