Die Stiftung LUZERNER HELFEN LUZERNERN unterstützt
Projekte, Angebote und Dienstleistungen, die der
Bevölkerung des Kantons Luzern zu Gute kommen und
gefestigt und etabliert sind. Insbesondere werden
Anschaffungen und Sachhilfen unterstützt.
Die Zuwendungen sollen Not lindern helfen, Hilfe zur
Selbsthilfe fördern und soziale, gesellschaftliche
und/oder kulturelle Aspekte in einem hohen Masse
berücksichtigen. Die Projekte sollen der sozialen
Unterstützung von benachteiligten Menschen und
Gruppierungen dienen: Menschen mit besonderen
Schwierigkeiten, Behinderungen und Beeinträchtigungen
oder in besonders schwierigen Lebenslagen. Auch
kulturelle und gesellschaftliche Aspekte spielen bei
der Beurteilung der Gesuche eine Rolle: bei Projekten,
die gemeinschaftsfördernd, Generationen verbindend,
integrations- und migrationsunterstützend sind und
Initiativen und Engagements insbesondere von jungen
Menschen in der Freiwilligenarbeit und Mitwirkung im
öffentlichen Leben dienen.
Gesuche können von Institutionen, Organisationen,
Vereinen und Gruppierungen gestellt werden, die im
Kanton Luzern
domiziliert sind. Einzelhilfen können nicht gewährt
werden.
Gesuche sind jeweils spätestens bis Ende Januar an die
Stiftung einzureichen, damit sie im laufenden
Kalenderjahr behandelt werden können. Sie sollen
folgende Angaben und Unterlagen enthalten:
• Trägerschaft (Verein/Organisation/Institution)
• Beschreibung des Projektes
• Verwendung des Beitrages
• Betriebsrechnung und Bilanz (evtl. Jahresbericht)
• Projekt-/Angebotsbudget
• Kontaktperson
Über die Gesuche entscheidet der Stiftungsrat endgültig.
Stiftung Luzernern helfen Luzernern
Postfach 3905, 6002 Luzern
Rückfragen an:
Helene Meyer-Jenni,
Vizepräsidentin der Stiftung,
Leitung Stiftungsausschuss
Tel. 041 329 63 40
E-Mail:
helene.meyer@kriens.ch